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   BVerfG, 03.07.2001 - 1 BvR 432/00   

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BVerfG, 03.07.2001 - 1 BvR 432/00 (https://dejure.org/2001,3895)
BVerfG, Entscheidung vom 03.07.2001 - 1 BvR 432/00 (https://dejure.org/2001,3895)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Juli 2001 - 1 BvR 432/00 (https://dejure.org/2001,3895)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Fragen der Duldungspflicht von Wohnungseigentümern im Falle der Überleitung von Versorgungsleitungen - Verlegung von Rohrleitungen und Einbau von Verteilungsanlagen sowie erforderliche Schutzmaßnahmen - Duldung der Verlegung von Gasleitungen für Zwecke der örtlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung der Duldungspflicht für die Verlegung von Versorgungsleitungen nach der AVBGasV

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2001, 750
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvR 558/89

    Ferienwohnungen

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2001 - 1 BvR 432/00
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]; 68, 361 [372 f.]; 70, 230 [240]; 74, 203 [214 f.]; 81, 29 [33]; 81, 156 [205]; 87, 273 [279]).

    Hat dieser in Wahrnehmung seiner Kompetenz aus Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG gehandelt, ist es vielmehr auch ihre Aufgabe, die den gesetzlichen Regelungen zugrunde liegende und darin zum Ausdruck kommende Interessenbewertung nachzuvollziehen (vgl. BVerfGE 81, 29 [31 f.]).

    Insoweit sind der richterlichen Entscheidungsmacht Grenzen gesetzt (vgl. BVerfGE 81, 29 [33]).

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2001 - 1 BvR 432/00
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]; 68, 361 [372 f.]; 70, 230 [240]; 74, 203 [214 f.]; 81, 29 [33]; 81, 156 [205]; 87, 273 [279]).

    Zwar sind die Auslegung des einfachen Rechts und seine Anwendung auf den Einzelfall grundsätzlich allein Sache der dafür zuständigen Gerichte und einer Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht entzogen (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]; 42, 64 [74]).

    Die Schwelle eines Verfassungsverstoßes, den das Bundesverfassungsgericht zu korrigieren hat, ist jedoch erreicht, wenn die Entscheidung der Zivilgerichte Auslegungsfehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Fall von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]; 79, 292 [303]; stRspr).

  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 792/83

    Eigenbedarf I

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2001 - 1 BvR 432/00
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]; 68, 361 [372 f.]; 70, 230 [240]; 74, 203 [214 f.]; 81, 29 [33]; 81, 156 [205]; 87, 273 [279]).

    Auch die Fachgerichte haben bei der Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts die durch die Eigentumsgarantie gezogenen Grenzen zu beachten und müssen die im Gesetz auf verfassungsmäßiger Grundlage zum Ausdruck kommende Interessenabwägung in einer Weise nachvollziehen, die den Grundrechtsschutz des Eigentümers beachtet und unverhältnismäßige Eigentumsbeschränkungen vermeidet (vgl. BVerfGE 53, 352 [357 f.]; 55, 249 [258]; 68, 361 [372 f.]; stRspr).

  • LG Bamberg, 21.01.2000 - 3 S 135/99
    Auszug aus BVerfG, 03.07.2001 - 1 BvR 432/00
    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde 1. des Herrn H ..., 2. der Frau W ..., 3. der Frau M ..., 4. des Herrn S ..., 5. des Herrn M ..., 6. der Frau B ..., 7. des Herrn B ..., 8. des Herrn H ..., 9. der Frau D ..., als Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft ... - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Joachim F. Haas und Koll., Paradeplatz 23, 91301 Forchheim - gegen das Urteil des Landgerichts Bamberg vom 21. Januar 2000 - 3 S 135/99 - hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Vizepräsidenten Papier und die Richter Steiner, Hoffmann-Riem am 3. Juli 2001 einstimmig beschlossen:.

    Das Urteil des Landgerichts Bamberg vom 21. Januar 2000 - 3 S 135/99 - verletzt die Beschwerdeführer zu 1) bis 7) und 9) in ihrem Grundrecht aus Artikel 14 Absatz 1 des Grundgesetzes.

  • BVerfG, 09.08.1990 - 1 BvR 1340/89
    Auszug aus BVerfG, 03.07.2001 - 1 BvR 432/00
    Diese Ermächtigungsgrundlage genügt nach verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung den Anforderungen des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 9. August 1990 - 1 BvR 1340/89 -).

    Die Inanspruchnahme allein der Grundeigentümer, die aus der Gasversorgung selbst Vorteile ziehen, beinhaltet auch keine mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbare unsachliche Differenzierung (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 9. August 1990 - 1 BvR 1340/89 - zu § 8 Abs. 1 AVBEltV).

  • BGH, 11.12.1992 - V ZR 118/91

    Geltenmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Dritte durch Miteigentümer

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2001 - 1 BvR 432/00
    Sie bilden daher im Prozess eine notwendige Streitgenossenschaft im Sinne von § 62 Abs. 1 2. Alt. ZPO, mit der Folge, dass ihnen gegenüber nur eine einheitliche Entscheidung in der Sache ergehen kann (vgl. BGHZ 121, 22 [28 f.]; Zöller/Vollkommer, ZPO, 22. Aufl., 2001, § 62 Rn. 11, 13).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2001 - 1 BvR 432/00
    Ihre Annahme ist auch nicht zur Durchsetzung der als verletzt gerügten Verfassungsrechte angezeigt (§ 93 a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG), weil sie jedenfalls unbegründet ist (vgl. BVerfGE 90, 22 [24 ff.]).
  • BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78

    Naßauskiesung

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2001 - 1 BvR 432/00
    Unter diesen Inhalts- und Schrankenbestimmungen versteht das Grundgesetz die generelle und abstrakte Festlegung von Rechten und Pflichten durch den Gesetzgeber hinsichtlich solcher Rechtsgüter, die als Eigentum im Sinne der Verfassung zu verstehen sind (vgl. BVerfGE 52, 1 [27 f.]; 58, 300 [330]; 72, 66 [76]).
  • BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 308/88

    Eigenbedarf II

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2001 - 1 BvR 432/00
    Die Schwelle eines Verfassungsverstoßes, den das Bundesverfassungsgericht zu korrigieren hat, ist jedoch erreicht, wenn die Entscheidung der Zivilgerichte Auslegungsfehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Fall von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]; 79, 292 [303]; stRspr).
  • BVerfG, 12.06.1979 - 1 BvL 19/76

    Kleingarten

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2001 - 1 BvR 432/00
    Unter diesen Inhalts- und Schrankenbestimmungen versteht das Grundgesetz die generelle und abstrakte Festlegung von Rechten und Pflichten durch den Gesetzgeber hinsichtlich solcher Rechtsgüter, die als Eigentum im Sinne der Verfassung zu verstehen sind (vgl. BVerfGE 52, 1 [27 f.]; 58, 300 [330]; 72, 66 [76]).
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

  • BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvR 804/75

    Zwangsversteigerung I

  • BVerfG, 12.03.1986 - 1 BvL 81/79

    Verfassungsmäßigkeit des Zustimmungsgesetzes zum deutsch-österreichischen Vertrag

  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86

    Arbeitsförderungsgesetz 1981

  • BVerfG, 12.03.1980 - 1 BvR 759/77

    Vergleichsmiete III

  • BVerfG, 10.02.1987 - 1 BvL 15/83

    Verfassungswidrigigkeit des § 120 Abs. 1 AFG

  • BGH, 19.12.1975 - V ZR 38/74

    Duldung von Niederspannungsleitungen

  • BVerfG, 03.07.1985 - 1 BvR 1428/82

    Wichtiger Grund für Fachrichtungswechsel eines Studenten nach dem zweiten

  • BVerfG, 02.12.1980 - 1 BvR 436/78

    Anstandszahlung - Verhältnismäßigkeit - Zweckentfremdung - Wohnraumschaffung

  • BVerfG, 10.07.1958 - 1 BvF 1/58

    Bestimmtheit einer Rechtsverordnung

  • BVerfG, 31.01.1989 - 1 BvR 1631/88

    Duldungspflicht von Stromkunden nach § 8 AVBEltV

  • BVerfG, 30.11.1989 - 1 BvR 1212/89

    Erfordernis der Abgeschlossenheitsbescheinigung bei Wohnungseigentum in Altbauten

  • BGH, 28.04.2010 - VIII ZR 223/09

    Zur Verlegung von Stromversorgungsleitungen für die Versorgung von

    Unter diesen Voraussetzungen regelt die Vorschrift lediglich einen angemessenen Beitrag mitversorgter Grundstückseigentümer zur Schaffung und Aufrechterhaltung einer leistungsfähigen Elektrizitätsversorgung und ist damit zugleich Ausdruck der in Art. 14 Abs. 2 GG beschriebenen Sozialbindung des Eigentums (BVerfG, NZM 2001, 750 f.; Beschluss vom 9. August 1990 - 1 BvR 1340/89, juris, Tz. 3; Senatsurteile vom 14. Januar 1981 - VIII ZR 337/79, WM 1981, 250, unter II 2 d; vom 13. März 1991 - VIII ZR 373/89, WM 1991, 1477, unter II 1; vom 11. März 1992 - VIII ZR 219/91, WM 1992, 1114, unter II 2 a; jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 24.02.2010 - 1 BvR 27/09

    Keine Verletzung der Eigentumsgarantie (Art 14 Abs 1 GG) durch Erlöschen alter

    Dies gilt insbesondere für den Gewährleistungsgehalt des Art. 14 Abs. 1 GG (vgl. mit Blick auf das Wasserrecht insbesondere BVerfGE 58, 300) und die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts durch die Fachgerichte und den insoweit anzulegenden verfassungsgerichtlichen Prüfungsmaßstab (vgl. etwa BVerfGE 18, 85 ; 53, 352 ; 81, 29 ; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 3. Juli 2001 - 1 BvR 432/00 -, juris).

    Hat dieser in Wahrnehmung seiner Kompetenz aus Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG gehandelt, ist es vielmehr auch ihre Aufgabe, die den gesetzlichen Regelungen zugrunde liegende und darin zum Ausdruck kommende Interessenbewertung nachzuvollziehen (vgl. BVerfGE 81, 29 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 3. Juli 2001 - 1 BvR 432/00 -, juris Rn. 22).

    Denn - wie bereits dargestellt - verpflichtet Art. 14 Abs. 1 GG die Gerichte, die den gesetzlichen Regelungen zugrunde liegende und darin zum Ausdruck kommende Interessenbewertung nachzuvollziehen (vgl. BVerfGE 81, 29 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 3. Juli 2001 - 1 BvR 432/00 -, juris Rn. 22).

  • BGH, 05.05.2011 - III ZR 305/09

    Entschädigungsanspruch bei Zurückweisung eines Antrags des Ehemanns der

    aa) Zwar war der Kläger ab dem 3. Juni 2004 selbst Miteigentümer des Grundstücks und als solcher durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützt (vgl. BVerfG NZM 2001, 750, 751).
  • OLG München, 06.09.2007 - 34 Wx 33/07

    Entbehrliche Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer bei Verlegung einer

    Dabei ist es den Fachgerichten nicht nur untersagt, die gesetzlich auferlegten Eigentumsbeschränkungen unverhältnismäßig zu verstärken, sondern es ist auch ihre Aufgabe, die den gesetzlichen Regelungen zugrunde liegende und darin zum Ausdruck kommende Interessenbewertung nachzuvollziehen (BVerfG NZM 2001, 750).
  • OLG Saarbrücken, 28.11.2018 - 5 U 26/18

    Energieversorgung: Pflicht des Eigentümers zur Duldung von Stromleitungen auf

    Die dem Grundeigentümer dadurch auferlegte allgemeine unentgeltliche Duldungspflicht ist eine Ausprägung der verfassungsrechtlichen Sozialbindung des Eigentums (BGH, Urteil vom 9. Dezember 2016 - V ZR 231/15, NJW-RR 2017, 653; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 3. Juli 2001 - 1 BvR 432/00, NZM 2001, 750).
  • OLG Brandenburg, 27.10.2004 - 4 U 182/03

    Anspruch des Grundstückseigentümers auf Beseitigung einer in zu geringer Tiefe

    Danach haben Kunden und Anschlußnehmer, die Grundstückseigentümer sind, für Zwecke der örtlichen Versorgung die Zu- und Fortleitung von Gas über ihre im gleichen Versorgungsgebiet liegenden Grundstücke und die Verlegung von Rohrleitungen unentgeltlich zuzulassen, § 8 Abs. 1 Satz 1 AVBGasV (zur Verfassungsmäßigkeit dieser Vorschrift BVerfG RdE 2002, 15 ff.; BGH NJW-RR 1993, 141, 142).
  • OLG Brandenburg, 24.11.2004 - 4 U 182/03
    Danach haben Kunden und Anschlußnehmer, die Grundstückseigentümer sind, für Zwecke der örtlichen Versorgung die Zu- und Fortleitung von Gas über ihre im gleichen Versorgungsgebiet liegenden Grundstücke und die Verlegung von Rohrleitungen unentgeltlich zuzulassen, § 8 Abs. 1 Satz 1 AVBGasV (zur Verfassungsmäßigkeit dieser Vorschrift BVerfG RdE 2002, 15 ff.; BGH NJW-RR 1993, 141, 142).
  • OLG Brandenburg, 27.10.2003 - 4 U 182/03
    Danach haben Kunden und Anschlußnehmer, die Grundstückseigentümer sind, für Zwecke der örtlichen Versorgung die Zu- und Fortleitung von Gas über ihre im gleichen Versorgungsgebiet liegenden Grundstücke und die Verlegung von Rohrleitungen unentgeltlich zuzulassen, § 8 Abs. 1 Satz 1 AVBGasV (zur Verfassungsmäßigkeit dieser Vorschrift BVerfG RdE 2002, 15 ff. [BVerfG 03.07.2001 - 1 BvR 432/00]; BGH NJW-RR 1993, 141, 142).
  • LG Münster, 05.10.2007 - 10 O 175/07

    Anspruch auf Beseitigung einer Versorgungsleitung der Stadtwerke auf einem

    Die entgeltliche Nutzung entspricht vielmehr den verfassungsrechtlichen Vorgaben, wonach der Versorgungsunternehmer bei Fehlen der gesetzlichen Voraussetzungen einer Inanspruchnahme entweder auf eine vertragliche Vereinbarung zur Grundstücksnutzung oder auf das Instrument der Enteignung angewiesen ist (BGH NZM 2001, S. 750, (751); Recknagel, a.a.O. Bd. I, § 8 AVBEltV, Rn 124).
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